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Patentrecht

Patente sind Rechte, mit denen Erfindungen aus allen Gebieten der Technik geschützt werden. Ein Patent wird auf Antrag und nach Prüfung erteilt, wenn die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Die Patenterteilung kann durch Einspruch oder durch eine Nichtigkeitsklage angefochten werden. Das Patentrecht gehört zu einem Sondergebiet des Privatrechts, das man zusammenfassend als „Gewerblichen Rechtsschutz“ bezeichnet.

1. Wesentliche Meilensteine der Entwicklung des Patentrechts in Deutschland

Das Patentrecht ist im Wesentlichen gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstanden und seine Entwicklung ist eng mit der damaligen industriellen Revolution verbunden. Mit der Entwicklung von Naturwissenschaft und Technik sowie der Einführung der Gewerbefreiheit entstand ein Bedürfnis dafür, technische Erfindungen gegenüber Konkurrentinnen und Konkurrenten oder konkurrierenden Unternehmen zu schützen. 1877 entstand das erste Patentgesetz. Durch dieses Gesetz wurde auch das damalige „Kaiserliche Patentamt“ gegründet. Das Patentgesetz wurde mehrfach, zuletzt Ende der 1970er Jahre grundlegend überarbeitet. Für die Prüfung und Erteilung von Patenten ist heute das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig.

2. Wesentliche Meilensteine der internationalen Patentrechtsentwicklung

Bereits 1883 wurde die Pariser Verbandsübereinkunft geschaffen, die den Angehörigen der heute 177 Verbandsländer einen internationalen Schutz u. a. ihrer Erfindungspatente gewährleistet. Mehrere internationale Übereinkommen kamen hinzu, u. a. das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS), verwaltet durch die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO), und der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, verwaltet von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO).

Eine wesentliche Quelle des europäischen Patentrechts ist das Europäische Patentübereinkommen, das seit 1977 in Kraft ist (EPÜ). Mit diesem Übereinkommen wurde die Europäische Patentorganisation und mit ihr das Europäische Patentamt (EPA) mit Sitz in München errichtet. Es erteilt nach den Vorschriften des EPÜ europäische Patente mit Wirkung für seine mittlerweile 39 Vertragsstaaten.

Durch das europäische Patent haben Inhaberinnen und Inhaber in jedem Vertragsstaat, für das es erteilt wurde, dieselben Rechte wie durch ein nationales Patent. Durchgesetzt werden europäische Patente vor den nationalen Gerichten.

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht vom 19. Februar 2013 (EPGÜ) ermöglicht Entscheidungen über europäische Patente sowie europäische Patente mit einheitlicher Wirkung nach den Verordnungen 1257 und 1260 / 2012 mit unmittelbarer Wirkung für alle Vertragsmitgliedstaaten. Das Einheitliche Patentgericht hat seine Arbeit am 1. Juni 2023 aufgenommen.

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