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Für Recht und Freiheit

Für eine neue Realpolitik bei der Migration

Ein starker Rechtsstaat hat klare Regeln. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird künftig schneller gehen – zugleich aber anspruchsvoller sein. Eine Einbürgerung wird schneller gehen, wenn jemand sehr gute Sprachkenntnisse hat oder sich besonders ehrenamtlich engagiert. Aber: Eine Einbürgerung soll generell nur dann möglich sein, wenn die Menschen von ihrer eigenen Arbeit leben können. Das heißt: Der Bezug von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung schließt eine Einbürgerung aus. Eng begrenzte Ausnahmen gibt es nur für Gast- und Vertragsarbeiter sowie Menschen, die in Vollzeit erwerbstätig sind. Eine Einbürgerung ist auch immer dann nicht möglich, wenn jemand antisemitischem Gedankengut anhängt. Das war schon immer richtig; die letzten Wochen haben uns gezeigt, wie dringlich es ist.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Einbürgerungsbehörden sollen künftig selbst bei Bagatelldelikten wie etwa einer Beleidigung nachforschen, ob die Taten aus antisemitischen oder anderen menschenfeindlichen Motiven begangen wurden. Hat ein Richter festgestellt, dass antisemitische oder andere menschenverachtende Beweggründe vorliegen, kann der Täter nicht mehr deutscher Staatsbürger werden. Und wenn jemand eine antisemitisch motivierte Straftat begeht, der kein deutscher Staatsbürger ist, müssen wir aufenthaltsrechtliche Konsequenzen prüfen. Das heißt natürlich auch, unter Umständen eine Abschiebung zu veranlassen. Denn wer gegen Jüdinnen und Juden hetzt, bei dem besteht ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse.

Es ist klar: Wir brauchen Einwanderung in den Arbeitsmarkt. Und unsere Hilfsbereitschaft für Menschen in der Not ist groß. Doch unsere Kräfte sind begrenzt. Wir können nicht alle Menschen aufnehmen, die nach Deutschland kommen wollen und die sich dann nicht im Arbeitsmarkt einbringen und damit nicht zum Wohlstand des Landes beitragen – sondern auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen sind.

1. Lesung im Bundestag zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

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Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts soll der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert und gleichzeitig ein Anreiz zur schnellen Integration geschaffen werden. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in einer Ersten Lesung vor dem Deutschen Bundestag.

Fehlanreize bei der Migration senken

Bund und Länder haben bei der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang November verabredet, Fehlanreize bei der Migration zu senken. Das Bundesministerium der Justiz hat hier eine treibende Rolle gespielt. Die Dauer des Bezugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll angepasst werden. Der Zeitraum, in dem Asylsuchende künftig die niedrigeren Asylbewerberleistungen bekommen sollen, wird von 18 auf 36 Monate verdoppelt. Das wird nicht nur bis zu einer Milliarde Euro einsparen, sondern verringert auch den Anreiz, wegen Sozialleistungen illegal nach Deutschland zu kommen. Nicht nur die Höhe, sondern auch die Art der Auszahlung spielt eine Rolle. Deshalb sollen an die Stelle von Barzahlungen für Asylbewerber bald digitale Bezahlkarten und Sachleistungen treten.

All das entspricht den Interessen unseres Landes. Und es ist human, weil es Menschen davon abhalten kann, eine lebensgefährliche Reise auf sich zu nehmen, die sie nicht an ihr eigentliches Ziel bringen wird.

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