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Wirtschaft und Menschenrechte

Die Durchsetzung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten ist ein wichtiger Baustein der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung.

Näherinnen in einer Fabrik
Quelle: Adobe Stock Foto

Wie kann die Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten gewährleistet werden?

Im Jahr 2010 haben die Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte veröffentlicht. Die Durchsetzung des Schutzes der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Der Zugang zu Abhilfe spielt dabei eine zentrale Rolle und steht für das Bundesministerium der Justiz im Vordergrund. Es reicht nicht aus, Recht zu haben; man muss das Recht auch bekommen – also durchsetzen können. Eine besondere Rolle kommt hier der staatlichen Justiz zu. Denn in vielen Ländern – auch in Deutschland – erfolgt die Rechtsdurchsetzung typischerweise vor den staatlichen Gerichten.

Was bedeutet „Zugang zu Abhilfe“?
Grundsätzlich bedeutet „Abhilfe“ in diesem Kontext, dass Staaten sicher-stellen müssen, dass die Opfer von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Beschwerdemechanismen und Wiedergutmachung haben. Dabei kommen sowohl staatliche Mechanismen (z.B. Klage vor einem Gericht) wie auch nicht-staatliche Mechanismen in Betracht, die von Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen angeboten werden können.

Der Weg vor ein Gericht ist nicht notwendigerweise die einzige Möglichkeit, die Betroffene wählen können, um Beschwerden geltend zu machen und Wiedergutmachung zu verlangen. Gerade bei Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich von Wirtschaftsunternehmen kann die außergerichtliche Streitbeilegung eine Alternative sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie niedrigschwellig und kostengünstig ist, zügig durchgeführt wird und die Unabhängigkeit und Fachkunde der mit der Entscheidung betrauten Personen gewährleistet. Deswegen setzt sich das Bundesministerium der Justiz (BMJ) für eine Stärkung des außergerichtlichen Rechtsschutzes in diesem Bereich ein. So wurde etwa ein Forschungsvorhaben vom BMJ gefördert, das sich mit außergerichtlichen Beschwerdemechanismen und außergerichtlicher Streitbeilegung im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich von Wirtschaftsunternehmen beschäftigt hat. In dem Projekt wurden praxisorientierte Leitlinien für die Gestaltung außergerichtlicher Beschwerdemechanismen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten entwickelt. Den Forschungsbericht finden Sie hier. Informationen zu Veranstaltungen im Rahmen des Projekts sind hier abrufbar.

Um möglichen Betroffenen einen verständlichen Überblick über zivilprozessuale Rechtsschutzmöglichkeiten zu bieten, hat das BMJ zudem die Informationsbroschüre „Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich von Wirtschaftsunternehmen: Zugang zu Recht und Gerichten“ erarbeitet. Diese ist auch auf Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar.

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