Navigation und Service

Digitales

Die Digitalisierung ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken - Smartphones, Online-Einkäufe, Streaming-Dienste und Homeoffice erleichtern und verschönern vielen von uns das Leben. Auch das Recht und die Justiz müssen in einem modernen Staat mit der Digitalisierung Schritt halten. Dem BMJ ist es daher ein wichtiges Anliegen, die Digitalisierung der Justiz effektiv voranzutreiben und das Recht an die digitale Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger noch besser anzupassen. Das Bundesministerium der Justiz hat deshalb den „Pakt für den digitalen Rechtsstaat“ aufgelegt, um gemeinsam mit den Ländern Digitalisierungsprojekte in der Justiz zu verwirklichen und damit auch die Länder zu entlasten. Bereits im kommenden Haushaltsjahr werden Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für Projekte zur Digitalisierung bereitgestellt. Es ist beabsichtigt, dass der Bund in den kommenden Jahren dafür insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Die Möglichkeit Beurkundungen und Beglaubigungen durch einen Notar bzw. eine Notarin online durchzuführen und die digitale Verkündung von Gesetzen hat das BMJ bereits eingeführt. Ein weiteres zentrales Vorhaben auf der Digital-Agenda des BMJ ist der Aufbau einer digitalen Rechtsantragsstelle. Darüber hinaus setzt sich das BMJ auf europäischer Ebene auch dafür ein, Künstlicher Intelligenz einen Rechtsrahmen zu geben, der Gestaltungsraum für Innovationen lässt, Transparenz und Sicherheit gewährleistet und Vertrauen in diese Schlüsseltechnologie fördert.

Auch die digitalen Bürgerrechte sollen gestärkt werden: Die anlasslose Vorratsdatenstreichung soll endgültig aus dem Gesetz gestrichen werden. Stattdessen soll das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren eingeführt werden - eine Alternative, die effektiv und zugleich grund-rechtsschonend ist.

Es ist klar: Die unerwünschten Nebeneffekte, die mit der Digitalisierung einhergehen können, brauchen rechtliche Grenzen. So müssen sich Bürgerinnen und Bürger etwa gegen Beleidigungen, Bedrohungen und Diffamierungen im Netz oder gegen Cyberstalking wirksam zu Wehr setzen können. Hier hat das BMJ bereits an verschiedenen Stellen gesetzliche Lücken geschlossen, um Betroffene besser zu schützen. Derzeit setzt sich das BMJ dafür ein, Regelungen für den digitalen Raum weiterzuentwickeln, um insbesondere die private Rechtsdurchsetzung von Betroffenen digitaler Gewalt zu stärken. Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz wurden bereits vorgelegt. Damit setzen wir auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Themen im Fokus

Immer wieder werden Menschen im Netz massiv beleidigt und verleumdet oder im schlimmsten Fall wird dort ihr Leben bedroht. Für viele Betroffene ist es wichtig, dass solche Inhalte schnell gelöscht und die weitere Verbreitung verhindert werden.

Artikel , 10. April 2023

Die Regelungen über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind europarechtswidrig. Wir werden nun die Möglichkeit einer anlassbezogenen Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten ("Quick-Freeze-Verfahren") einführen.

Artikel , 10. April 2024

Künstliche Intelligenz (KI) ist einer der wesentlichen Faktoren der Digitalisierung. Sie bietet schon heute viele Chancen – mit enormer Relevanz für Wirtschaft und Gesellschaft. Trotzdem kann KI auch Risiken mit sich bringen - v. a. für Demokratie, Grundrechte und den Rechtstaat. Mit europäischen und internationalen Gesetzesinitiativen schaffen wir einen Rechtsrahmen für mehr Vertrauen.

Artikel , 10. April 2023

Highlight

Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes erfolgt im elektronisch ausgegebenen Bundesgesetzblatt auf der Internetseite www.recht.bund.de.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz