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Entwicklung einer Digitalen Rechtsantragstelle

Digitale Rechtsantragstellen bei den Gerichten können den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht vereinfachen. Hierdurch leisten sie einen Beitrag, um das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, den Rechtsstaat und einen effektiven Rechtsschutz zu stärken.

Was ist eine Rechtsantragstelle?

Rechtsantragstellen an den Gerichten bieten einen niedrigschwelligen Zugang zur Justiz. Bei einer Rechtsantragstelle erhalten Bürgerinnen und Bürger verlässliche Informationen und Unterstützung, z. B. bei der Anbringung von Klagen, bei der Stellung sachdienlicher Anträge (z. B. die Erteilung eines Erbscheins) und sonstiger förmlicher Erklärungen. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des jeweiligen Gerichts helfen dabei, Anträge und Erklärungen in der für das betreffende Verfahren erforderlichen Form abzugeben.

Warum braucht es eine Digitale Rechtsantragstelle?

Der heutige Gerichtsalltag ist noch immer von einer Vielzahl zeit- und ressourcenintensiver (analoger) Prozesse geprägt. Die digitale Rechtsantragstelle soll einen niedrigschwelligen Zugang zu verlässlichen Rechtsinformationen ermöglichen. Zudem soll es die Möglichkeit geben, Anträge auf elektronischem Wege zu stellen. Auch bietet der Aufbau einer Digitalen Rechtsantragstelle die Möglichkeit, die Arbeit der Gerichte effizienter, ressourcenschonender und moderner zu gestalten. Wenn Anliegen und Anträge digital erfasst werden und damit Zeit und Ressourcen für andere Aufgaben frei werden, wird dies bei den Gerichten auch zu einer Produktivitätssteigerung und zu einer erhöhten Motivation der Beschäftigten beitragen.

Das Vorhaben einer Digitalen Rechtsantragstelle fügt sich in Bestrebungen von Bund und Ländern ein, die Digitalisierung der Justiz konsequent voranzubringen. Ziel ist es, künftig sämtliche Leistungen der Justiz auch online anzubieten und die Justizportale des Bundes und der Länder mit einem zentralen Bürgerportal der Justiz zu verknüpfen. Moderne und bürgernahe Methoden der Analyse von Anliegen, der Informationsaufbereitung, der unterstützten Antragstellung und der digitalen Identifizierung sollen bei der Entwicklung und Erprobung der Digitalen Rechtsantragstelle berücksichtigt werden. Außerdem soll die Anbindung der neuen Plattform in die IT-Fachverfahren und E-Aktensysteme der Justiz vorangetrieben werden, um auch dort Produktivitätsgewinne zu erzielen.

Erste und nächste Schritte

Das Bundesministerium der Justiz hat im Jahr 2020 zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die zu einem positiven Ergebnis gekommen ist. In einem nächsten Schritt wurde 2021 bei einem externen Dienstleister die Entwicklung eines (Rahmen-)Konzepts für die Entwicklung und den Einsatz von Chatbots in Rechtsantragstellen in Auftrag gegeben. Die hierfür erforderliche Prozess- und Auswirkungsanalyse erfolgte unter Einbindung von Praktikerinnen und Praktikern aus fünf am Projekt beteiligten Ländern (Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein). Expertinnen und Experten des EDV-Gerichtstags und der Fachgruppe Rechtsantragstelle der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen wurden ebenfalls eingebunden

Im Frühjahr 2022 schloss sich auf der Grundlage dieser Ergebnisse eine Erkundungsphase an, bei der zusammen mit der DigitalService GmbH des Bundes (DigitalService) verschiedene Ansätze zur Verbesserung des Zugangs zum Recht untersucht wurden. Seit Ende 2022 arbeitet das Bundesministerium der Justiz mit dem DigitalService und den Ländern an dem Projekt der Digitalen Rechtsantragstelle.

Die Kooperation mit neun Bundesländern und 17 Pilotgerichten hat im Frühjahr 2023 begonnen.

Der Antrag auf Beratungshilfe ist einer der meist gestellten Anträge in den Rechtsantragstellen und wurde als erster Anwendungsfall für einen Online-Service ausgewählt. Ein digitaler Vorab-Check (Beta-Version) für den Antrag auf Beratungshilfe ist seit Ende August 2023 auf der neuen Webseite für Justiz-Services verfügbar. Auf der Webseite finden sich zudem detaillierte Informationen zur Beratungshilfe, u. a. zur Antragstellung und den einzureichenden Dokumenten, sowie ein Gerichtsfinder und Tipps für die Anwaltssuche.

In den kommenden Monaten wird der Vorab-Check mit diversen Nutzerinnen und Nutzern, inklusive Menschen aus benachteiligten Gruppen und Menschen mit Behinderungen, getestet und weiterentwickelt. Zudem wird an der Umsetzung eines nutzerfreundlichen, digitalen Antrags für Beratungshilfe gearbeitet.

Die in den ersten Jahren aus Mitteln des Konjunkturpakets angestoßene Maßnahme wird seit 2023 aus den Mitteln des Pakts für den digitalen Rechtsstaat finanziert.

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