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Bessere Rechtsetzung

Gemeinsam mit den anderen Bundesministerien arbeitet das BMJ daran, Gesetze praxistauglicher, wirksamer und nutzerorientierter zu machen.

Hierzu:

  • erarbeiten und testen wir gemeinsam mit den Bundesministerien und anderen Partnern neue Herangehensweisen und Methoden,
  • schließen wir verbindliche Vereinbarungen und Standards mit den Ministerien,
  • bauen wir Wissen in den Ministerien auf, durch Erfahrungsaustausche und Fortbildungen,
  • Machen wir Fortschritte und Erfolge der Besseren Rechtsetzung transparent (z. B. über den Jahresbericht, Webseite zu laufenden Beteiligungen),
  • arbeiten wir mit wichtigen Partnerinnen und Partnern zusammen, z. B. der Wissenschaft, dem Statistischen Bundesamt, den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden, den Landesregierungen wie internationalen Partnern, der EU und der OECD.

Konkret geht es um:

  • einheitliches methodisches Herangehen bei der Rechtsetzung: Erfüllungsaufwand, One in, one out, Umstellungsaufwand, Nutzendarstellung, Erprobung, frühe Beteiligung Betroffener,
  • überprüfbare Ziele für die Bessere Rechtsetzung und Datengrundlage (z.B. One in, one out, Inkrafttreten zu Quartalsbeginn),
  • Leitfäden, Checklisten, Datenbanken und andere digitale Instrumente,
  • stetige Weiterentwicklung des Werkzeugkastens,
  • Schulungen und Sprechstunden zu Themen der Besseren Rechtsetzung,
  • Erfahrungsaustausche, Beispiele guter Praxis, Newsletter, Netzwerke.

Mehr zum Thema

Das BMJ gründet mit dem Zentrum für Legistik eine zentrale Einrichtung zur Qualifizierung und Forschung in Fragen der praktischen Gesetzgebung.

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Das BMJ ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts. Es ist zudem zuständig für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, d.h. für eine verständliche Gesetzessprache.

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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat bei Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung berät. Der NKR besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern und ist organisatorisch beim BMJ angesiedelt.

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Gutes Recht zeichnet sich dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Expertinnen und Experten frühzeitig in die Gesetzgebung eingebunden werden. Durch die Evaluierung von Regelungsvorhaben soll ermittelt werden, ob Gesetze und Rechtsverordnungen wie beabsichtigt wirken oder aber unvorhergesehene Nebenwirkungen oder Kosten entstehen.

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Das Bundesministerium der Justiz gibt das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HdR) heraus. Das HdR ist nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien maßgeblich für die rechtsförmliche Gestaltung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung.

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Die Bundesregierung entwickelt die Arbeitsweise und das Handwerkszeug für eine gute Rechtsetzung ständig weiter. Dafür fasst sie auf höchster politischer Ebene Beschlüsse und setzt diese um.

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Unterstützung und Erfahrungsaustausch

Das Dienstleistungszentrum für Bessere Rechtsetzung beim Statistischen Bundesamt unterstützt die Bundesregierung, aber auch den Bundestag und den Bundesrat, in vielen Fragen der Besseren Rechtsetzung. Zu den Aufgaben gehört:

  • den Bundesministerien bei der Ermittlung des Erfüllungsaufwands von Regelungsvor-haben behilflich zu sein,
  • Erfüllungsaufwand der beschlossenen Regelungsvorhaben in der öffentlich zugänglichen Datenbank OnDEA zu erfassen,
  • quartalsweise zu berichten, wie sich der Erfüllungsaufwand, der Bürokratiekostenindex und die Bürokratiebremse nach dem „One in, one out“-Prinzip verändern,
  • zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes nachzumessen, wie sich der Erfüllungsaufwand tatsächlich verändert hat,
  • an der Evaluierung von Vorhaben durch die Ressorts mitzuwirken,
  • Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zur Zufriedenheit mit staatlichen Dienst-leistungen auf der Grundlage des Lebenslagenmodells regelmäßig zu befragen.
  • Internetseite „amtlich-einfach“. Neben umfangreichen Hintergrundinformationen zu unterschiedlichen Behördenkontakten je nach Lebenssituation bietet „amtlich-einfach“ Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Feedback zu bestimmten Lebenslagen zu geben. Diese Eingaben – ob Fragen, Verbesserungsvorschläge oder andere Kommentare – werden sorgfältig geprüft und von den zuständigen Stellen beantwortet.
  • in Einzelprojekten zu untersuchen, wie der Erfüllungsaufwand in bestimmten Bereichen verringert werden kann, Bsp: Projekt zur Verringerung des Dokumentationsaufwands in Pflegeeinrichtungen oder in der Landwirtschaft

Erfahrungsaustausch

Der Erfahrungsaustausch zwischen Ländern, Kommunen und Bund im Bereich Bessere Rechtsetzung findet überwiegend in der Bund-Länder-Kommunen-Runde statt, die 2007 eingerichtet wurde. Erstmalig 2020 haben sich auf Initiative des Bundeskanzleramtes Bund, Länder und Kommunen auf ein gemeinsames Programm für Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau verständigt. Das Programm trägt dazu bei, das Recht zu vereinfachen, die Gesetzgebung stärker an der Praxis zu orientieren und Bescheide und Formulare verständlicher zu machen.

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