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Nationaler Normenkontrollrat (NKR)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde im Jahr 2006 als unabhängiges Expertengremium eingerichtet, um die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat bei Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung zu beraten. Der NKR besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern und ist organisatorisch beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) angesiedelt.

Gesetzbuecher, Deutsche Gesetze
Quelle: picture alliance / imageBROKER / J. Esch

Bevor Gesetze verabschiedet werden, muss klar sein, welche Kosten dadurch für die Adressaten entstehen. Auftrag des NKR ist es, Gesetzentwürfe der Bundesregierung dahingehend zu kontrollieren, ob die Folgekosten für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung methodengerecht und verständlich dargestellt wurden. Das Prüfmandat des NKR umfasst auch Fragen der Alternativendarstellung und der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung. Seit dem Jahr 2023 kontrolliert das Gremium zudem den sog. Digitalcheck, d.h. inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs geprüft worden sind.
Im Fokus der NKR-Prüfung steht allerdings nie das politische Ziel einer Regelung, sondern immer die Frage, ob zur Zielerreichung möglichst bürokratie- und aufwandsarme Wege gewählt wurden.

Der NKR ist wie ein Ministerium in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Spätestens zu Beginn der Ressortabstimmung müssen Regelungsentwürfe dem NKR zur Prüfung zugeleitet werden. Dies ist im NKR-Gesetz und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verankert. Die Ergebnisse seiner Prüfung fasst der NKR in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen, die der Kabinettvorlage beigefügt wird und damit der Bundesregierung zur Beratung vorliegt. Die NKR-Stellungnahme wird Bestandteil der Drucksachen von Bundestag und Bundesrat und ab diesem Zeitpunkt öffentlich einsehbar. Wichtige Stellungnahmen veröffentlicht der NKR separat auf seiner Homepage. Tipp: NKR-Stellungnahmen enthalten eine Zusammenfassung der wesentlichen Regelungsinhalte und geben neben der Folgekostenschätzung einen guten Überblick über komplexe Rechtstexte.

Folgekosten sollen nicht nur im Vorfeld neuer Regelungen transparent gemacht, sondern auch im Nachhinein, d.h. im Vollzug überprüft werden. Wesentliche Gesetze und Verordnungen werden deshalb zwei Jahre nach Inkrafttreten vom Statistischen Bundesamt “nachgemessen“. Hinzu tritt die systematische Evaluierung von Gesetzen und Verordnungen nach drei bis fünf Jahren. Hierbei steht nicht nur die Kostenentwicklung, sondern auch die Wirksamkeit rechtlicher Vorgaben im Vordergrund.

Gemeinsam mit der Bundesregierung hat der NKR dafür gesorgt, dass die Bürokratiekosten für die Wirtschaft gegenüber dem Ausgangswert von 2006 um 25% reduziert werden konnten und seitdem nicht weiter anwachsen. Mit Einführung der ‚One in one out‘-Regel im Jahr 2015 konnte auch der Anstieg der allgemeinen gesetzlichen Folgekosten für die Wirtschaft, der so genannte Erfüllungsaufwand, erfolgreich gedeckelt werden.

Der NKR wirkt stetig darauf hin, Folgekosten auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung effektiver zu begrenzen. Dies gilt ebenfalls für Rechtsakte, die ihren Ursprung auf Europäischer Ebene haben. Ein wichtiges Anliegen des NKR ist es, dass Gesetze unter Beteiligung der Betroffenen so konzipiert und formuliert werden, dass sie in der Praxis einfach anzuwenden und leicht digital vollzogen werden können.

Die zehn ehrenamtlichen Mitglieder des NKR werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen. In der jetzt laufenden vierten Mandatszeit gehören dem Rat folgende Personen an: Garrelt Duin, Dr. Reinhard Göhner, Gudrun Grieser, Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, Kerstin Müller, Malte Spitz, Dorothea Störr-Ritter, Andrea Wicklein und Ulla Ihnen. Vorsitzender des Rates ist Lutz Goebel.

Bürokratieabbau in der Zeitenwende - Bürger, Wirtschaft und Verwaltung jetzt entlasten

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zieht in seinem Jahresbericht Bilanz für den Zeitraum zwischen Juli 2021 und Juni 2022. Laut dem Bericht sind die Kosten für die Befolgung gesetzlicher Vorgaben (sog. Erfüllungsaufwand) im Berichtszeitraum deutlich um 6,7 Milliarden Euro auf insgesamt 17,4 Milliarden Euro gestiegen.

Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats (NKR)

Titel: Bürokratieabbau in der Zeitenwende - Bürger, Wirtschaft und Verwaltung jetzt entlasten

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