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Formulare zur Prozesskostenhilfe

Nach den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe werden die Kosten der Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat getragen. Jedes Jahr werden diese Hilfen von mehreren hunderttausend Betroffenen in Anspruch genommen, z. B. bei Mietstreitigkeiten, Familienrechtsstreitigkeiten, in Auseinandersetzungen über Wohngeld oder in Bauangelegenheiten.

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