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Textbausteine zur Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

Hinweis auf die Beschlüsse des BGH vom 6. Juli 2016, 8. Februar 2017 und 14. November 2018. Informationen zum Erstellen der Patientenverfügung finden Sie auf der Themenseite.

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