Navigation und Service

Rechtsstaat kompakt

Wir leben in Deutschland in einem Rechtsstaat. Das Rechtsstaatsprinzip ist ein elementares Prinzip des Grundgesetzes. Es ist allerdings nicht in einem einzigen Satz im Grundgesetz niedergeschrieben, sondern ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften des Grundgesetzes. Als zentrale Vorschrift hierfür wird Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes angesehen, der festschreibt, dass alle Staatsgewalt rechtlich gebunden ist. Der Staat ist also durch unsere Verfassung – das Grundgesetz – an Recht und Gesetz gebunden. Zentral für einen Rechtsstaat ist der Grundsatz der Gewaltenteilung.

Nach diesem Grundsatz ist staatliche Gewalt auf unterschiedliche Stellen aufgeteilt: Die Gesetzgebung liegt in der Hand der Legislative, der Gesetzesvollzug in der Hand der Exekutive und die Rechtsprechung (Judikative) liegt bei den unabhängigen Gerichten. In einem Rechtsstaat haben die Bürgerinnen und Bürger Grund-rechte wie etwa die Garantie der Menschenwürde oder das Recht auf freie Meinungsäußerung, die vom Staat zu schützen sind. Zudem darf niemand etwa wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung oder seines Glaubens diskriminiert werden. Zu einem Rechtsstaat gehört insbesondere auch, dass der Staat nur in gewissem Maße in die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen darf. Daher begrenzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedes Handeln des Staates.

Themen im Fokus

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist die rechtliche Grundordnung unseres Gemeinwesens.

Artikel , 10. April 2023

Die obersten Gerichtshöfe stellen in der Bundesrepublik Deutschland die oberste und damit letzte Instanz im jeweiligen Rechtszug dar und sind wesentlich dafür, dass das Bundesrecht einheitlich angewendet wird. Die obersten Gerichtshöfe sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Diese Gerichte sind dem Bund ausdrücklich nach dem Grundgesetz zugewiesen und somit keine Länderangelegenheit.

Artikel , 10. Juni 2023

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Die Gesetzgebung des Bundes liegt in der Hand des Deutschen Bundestages. Dort werden die in ganz Deutschland geltenden Gesetze debattiert und verabschiedet. Die Gesetzgebung auf Ebene der Länder liegt in den Händen der Parlamente in den 16 Ländern.

Artikel , 10. April 2023

Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens steht die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Ohne Verkündung kann ein Gesetz nicht in Kraft treten, denn alle Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, welche gesetzlichen Regelungen in unserem Land gelten. Inkrafttreten bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem die gesetzlichen Regelungen gelten und zu beachten sind.

Artikel , 10. April 2023

Aktuelle Gesetzgebungs­verfahren

Alle Verfahren

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz